WiN-Fördermittel - Einreichung von Förderanträgen bis zum 25.04.2025 möglich
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Magistrat auch in diesem Jahr - trotz der derzeitigen haushaltslosen Zeit - eine Genehmigung für den Start der WiN-Vergaberunde erteilt hat. Die Pressemitteilung hierzu wird voraussichtlich heute veröffentlicht.
Die Anträge für WiN 2025 können ab sofort eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung der Anträge endet am 25. April 2025.
Gemäß jetziger Zeitplanung werden die Sitzungen der Vergabeausschüsse voraussichtlich Ende Juni stattfinden.
Eine Projektförderung ist damit für Projekte ab frühestens 1. Juli 2025 möglich.
Die Anträge sind bis Fristende vollständig und mit allen notwendigen Unterlagen einzureichen. Unvollständige Anträge werden bei der Beratung in den Vergabeausschüssen nicht berücksichtigt.
Wie im letzten Jahr steht Ihnen neben der Einreichung auf dem Postweg auch wieder unser Online-Antrag zur Verfügung. Den Zugang hierzu, sowie die aktuelle WiN-Richtlinie und unseren FAQ-Katalog mit den wichtigsten Fragen zur Beantragung und Projektdurchführung, finden Sie unter www.bremerhaven.de/win.
Natürlich können Sie mich bei Fragen auch gern weiterhin per Email oder Telefon kontaktieren oder einen persönlichen Termin vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Katja Gente
Programmkoordination „Wohnen in Nachbarschaften – WiN“
„Lokales Kapital für soziale Zwecke – LOS“
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik
Stadthaus 1
Etage, Zimmer 100
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 42
27576 Bremerhaven
Telefon: 0471 590-2706
E-Mail: katja.gente@magistrat.bremerhaven.de
Internet: www.bremerhaven.de